ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Starlight Showservice GmbH, Osnabrück
Engagement
1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Gastspielvertrages. Änderungen oder Abweichungen gelten nur, soweit diese von der Firma Starlight Showservice GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Sollten in den Geschäftsbedingungen unwirksame Regelungen enthalten sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Verträge kommen erst mit Rücksendung der vom Veranstalter unterschriebenen Vertragsausfertigung zustande. Der Vertrag muss vom Veranstalter bis zu dem von der Firma Starlight Showservice GmbH schriftlich genannten Datum zurückgesandt werden. Bei Nichteinhaltung der Frist ist die Firma Starlight Showservice GmbH von allen Verpflichtungen den Veranstalter betreffend entbunden.
2) Die Gage ist unmittelbar nach der Vertragserfüllung – sofern nicht anders vereinbart – an den Beauftragten in Bargeld auszuzahlen. Gleiches gilt für die im einzelnen im Vertrag aufgeführten Kosten. Schecks werden nicht angenommen. Mit der Beendigung der Veranstaltung hat die Firma Starlight Showservice GmbH den Vertrag erfüllt.
3) Eine detaillierte Wegbeschreibung/Skizze fügt der Veranstalter bei.
4) Eine Haftung der Firma Starlight Showservice GmbH für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die unmittelbar während oder im Anschluss an eine Veranstaltung entstehen, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung haftet die Firma Starlight Showservice GmbH nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5) Der Veranstalter/Beauftragter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Ordnungskräfte müssen zur Verfügung stehen. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden der Firma Starlight Showservice GmbH, die durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung oder unsachgemäße elektronische Stromversorgung zustande kommen, übernimmt der Veranstalter die volle Haftung.
6) Die Bühne wird (falls vorhanden) rechtzeitig vor dem Eintreffen der Firma Starlight Showservice GmbH aufgebaut.
7) Für die notwendige Stromversorgung hat der Veranstalter zu Sorgen. Der geforderte Stromanschluss ist rechtzeitig vor dem Eintreffen der Firma Starlight Showservice GmbH nach den geforderten Normen und VDE-Richtlinien zu installieren.
8) Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldung etc. liegen im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von dem Veranstalter zu tragen.
9) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Firma Starlight Showservice GmbH.
Verkauf
1) Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Starlight Showservice GmbH (im folgenden Verkäufer genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Geschäftsbedingungen als ausgenommen. Entgegenstehenden Geschäfts bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer dies schriftlich bestätigt.
2) Die Angebote des Verkäufers, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, sind stets verbindlich und freibleibend. Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig.
3) Sämtliche Preise verstehen sich in € – sofern nicht andersangegeben – netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preisangaben gegenüber Privatpersonen (Verbrauchern gem. dem Bürgerlichen Gesetzbuch) verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Es wird der am Lieferungstag gültige Preis zu Grund gelegt. Preisänderungen auf Grund von Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten behalten wir uns im gesetzlichen Rahmen ausdrücklich vor. Die Preise verstehen sich, falls nichts anders vereinbart, ab Lager.
4) Alle Lieferungen erfolgen auf dem günstigen Weg. Ab 2.000,00 € Warennettowert liefern wir frei Haus. Liegt der Warennettowert unter 2.000,00 € berechnen wir eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale von 12,00 € + Mehrwertsteuer. Mehrkosten für Express/Schnellzustellung/Termingut gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers. Auf Wunsch kann gegen Berechnung eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Transportschäden sind sofort nach Erhalt der Ware beim Spediteur schriftlich geltend zu machen. Es gilt die gesetzliche Garantiezeit. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware auf die vorgesehene Eignung hin selbst zu überprüfen. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach zwei Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle, hier haftet der Transporteur. Es gilt der Zustand der Ware, in dem dieser die Firma Starlight Showservice GmbH erreicht. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält der Käufer nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Ein weitergehender Schadensersatz wird in jedem Falle ausgeschlossen. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für ersetzte und reparierte Teile.
5) Warenrücknahme ist nur nach vorhergehender Vereinbarung möglich. Die Auf- und Bearbeitungskosten werden dem Besteller/Käufer in Rechnung gestellt. Sonderanfertigungen können in keinem Fall zurückgenommen werden.
6) Die Rechnung wird 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Ist das Fälligkeitsdatum überschritten, kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Falle werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basissatz berechnet, es sei denn der Käufer ist Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem Falle werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz berechnet.
7) Bis zur restlosen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht zulässig. Bei einer etwaigen Verpfändung ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer umgehend Nachricht zu geben. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzufordern. Die Rückforderung gilt jedoch nicht als Rücktritt vom Vertrag. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz Firma Starlight Showservice GmbH.
Vermietung
1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen umfassen die Vermietung von Ton- und Lichtanlagen, mobiler Bühnen, sowie Partyzelten, Zubehör, insbesondere von Geräten zur Musikwiedergabe des Vermieters und sind Bestandteil aller Mietverträge.
2) Nicht berührt vor dem zu Grunde liegenden Mietvertrag sind der etwaige Transport und Auf- und Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind. Sofern der Vermieter derartige Sachen transportiert oder auf- und abbaut, handelt es sich um Kulanzleistung, für deren Ausführung der Vermieter grundsätzlich keine Haftung übernimmt.
3) Vermietung und Lieferung erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
4) Entgegenstehenden Mietbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen.
5) Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
6) Der Mietvertrag kommt zustande durch eine Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Überlassung des Mietgegenstandes. Änderungen und Abänderungen der Bestellung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
7) Abbildungen, Maße und Gewichte in den Prospekten des Vermieters sind nur annähernd maßgebend. Eine Gewähr für ihre Einhaltung wird nicht übernommen.
8) Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzession, GEMA-Anmeldung etc. sowie deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Hierfür entstehende Gebühren sind vom Veranstalter/Mieter zu tragen. Gleiches gilt für Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen.
9) Der Vermieter erfüllt den Mitvertrag durch Bereitstellung des Mietgegenstandes in seinem Geschäftslokal, auch wenn der Gegenstand an einem anderen Ort verbracht wird. Der Gefahrenübergang auf den Mieter findet mit Aussonderung des Gegenstandes durch den Vermieter statt.
10) Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines bestimmten Gerätes nicht möglich ist, so kann er dieses Gerät durch ein funktionsgleiches anderes Gerät ersetzen.
11) Die Rechnungsstellung wird spätestens bei Bereitstellung vorgenommen. Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse oder die Hinterlegung einer Sicherheit nach seiner Wahl vom Mieter zu verlangen. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen. Der Mieter kann gegen die Forderung des Vermieters nur aufrechnen oder ein Rückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
12) Schecks werden vom Vermieter nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tag des Eintrittes der unwiderruflichen Gutschrift als Zahlung. Bankspesen trägt der Mieter.
13) Der Vermieter ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn es handelt sich bei dem Mieter um einen Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei diesem kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen.
14) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter etwaige Mängel der Mietgeräte sowie das Auftreten von Leistungsstörungen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige, ist ein Anspruch auf Minderung ausgeschlossen. Der Mieter haftet dem Vermieter ferner für Schäden, die darauf zuzuführen sind, dass der Mieter es schuldhaft unterlässt, etwaige Mängel bzw. Leistungsstörungen anzuzeigen.
15) Eine Untervermietung ist dem Mieter nicht gestattet.
16) Wird zwischen den Parteien für ein Open Air Konzert vereinbart, dass der Vermieter die Funktion der Mietsachen überwacht, hat der Vermieter folgende Rechte:
– Er kann die Anlage abschalten und gegebenenfalls abbauen, wenn in Folge von Witterungseinflüssen eine Gefahr für die Anlage oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Menschen besteht.
17) Der Vermieter kann die Anlage abschalten oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gemäß den vorstehenden Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, daraus Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Vermieter herzuleiten.
18) Die Mietsache ist nicht versichert. Der Mieter ist verpflichtet, alle üblichen Versicherungen für die Mietgegenstände zu seinen Lasten abzuschließen, wobei die Versicherungsleistung den Wiederbeschaffungswert abzudecken hat.
19) Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl,verursachte Defekte, Transportschäden, Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Auch die Gefahr der zufälligen Beschädigungen, sowie von Schäden auf Grund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.
20) Die vermieteten Gegenstände bleiben unveräußerlich Eigentum des Vermieters.
21) Der Veranstalter/Mieter hat die aufgeführten Geräte in einwandfreiem Zustand übernommen. Mängel sind schriftlich zu vermerken. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor der Übernahme vorhanden gewesen, werden nicht anerkannt.
22) Werden die gemieteten Gegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, hat der Mieter für die Dauer der Vorenthaltung die Mietsache eine Nutzungsentschädigung in Höhe des anteiligen Mietentgeldes zu zahlen.
23) Für die Haftung des Vermieters für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch den Mietgebrauch entstehen können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar, während oder im Anschluss an einer Veranstaltung entstehen.
24) Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit dem Mieten von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen entstehen. Bei Auswahl des Mietobjektes beschränkt sich der Schadensersatz auf den Mietpreis. Weitere darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
25) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – das für den Sitz der Firma Starlight Showservice zuständige Amtsgericht/Landgericht.
Vertragsrücktritt/Stornierung einer Veranstaltung
1) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder verweigert er die Annahme der Leistung, kann die Firma Starlight Showservice Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung/Dienstleistung als Stornierungskosten fordern. Diese belaufen sich auf den vereinbarten Gesamtpreis und ermäßigen sich wie folgt:
– bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
– bis 14 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
– bis 7 Tage vor Mietbeginn 100% des Gesamtpreises
TEILNAHMEBEDINGUNGEN GEWINNSPIEL
Diese Teilnahmebedingungen beziehen sich auf das Gewinnspiel der Starlight Showservice GmbH, Gesmolder Straße 12, 49084 Osnabrück (nachfolgend Veranstalter genannt). Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram organisiert oder unterstützt. Dieses Gewinnspiel findet auf Facebook und Instagram gleichzeitig statt.
- Dauer des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich von 06.12.2024, 11 Uhr bis zum 13.12.2024 11 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit am Gewinnspiel teilzunehmen.
- Ablauf des Gewinnspiels
Die Teilnahme erfolgt über …
… das Liken des Gewinnspielbeitrags auf Facebook oder Instagram
… das Folgen von dem Starlight Profil auf der Plattform, auf Facebook oder Instagram
… und die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Konten zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
- Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Der Veranstalter behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise:
- bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,
- bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
- bei unlauterem Handeln oder
- bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
- Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Das Gewinnspiel umfasst zwei mal zwei VIP-Karten für das 30-jährige Jubiläum von Starlight am 05.04.2025:
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf Zufallsprinzip basierenden Verlosung unter allen Teilnehmern.
Die Gewinner werden zeitnah über private Nachricht und/oder E-Mail informiert. Jeder Gewinner muss sich innerhalb von 1 Woche per E-Mail bei 30@starlight-showservice.de melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, kann der Gewinn vom Veranstalter auf andere Teilnehmer übertragen werden.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt in per Postversandt auf Kosten des Veranstalters ausschließlich an die Gewinner. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Die mit der Inanspruchnahme des Gewinns in Zusammenhang stehenden Kosten (Anreise etc.) gehen zu Lasten des Gewinners.
- Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden zurückverlangen.
- Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, Anschrift und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Es werden alle E-Mail-Adressen und die freiwillig angegebenen Daten der Teilnehmer erfasst und ausschließlich zur Gewinnermittlung gespeichert. Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht. Den Teilnehmern stehen die gesetzlichen Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu.
- Widerruf
Es steht den Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter 30@starlight-showservice.de die Löschung seiner Registrierungsdaten zu bewirken und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
- Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters. Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle oder Unterbrechungen der Gewinnspiel-Plattform oder anderer technischer Systeme, die die Teilnahme am Gewinnspiel beeinträchtigen könnten. Ebenso übernimmt der Veranstalter keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Sollte die Veranstaltung, für die Tickets verlost werden, aus unvorhergesehenen Gründen abgesagt oder verschoben werden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für etwaige entstandene Schäden oder Kosten des Gewinners. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.
- Kontakt, Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel wird von der Starlight Showservice GmbH durchgeführt. Bei Rückfragen oder Beanstandungen wenden Sie sich an 30@starlight-showservice.de oder +49 541 93 93 59 00
Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt.